2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 06.12.2023 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen zu gewähren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: