1. Der 1985 geborene Beschwerdeführer war als angelernter Bäcker bei der B._____ AG angestellt und meldete sich am 5. April 2023 unter Hinweis auf ein Mehlasthma bzw. eine Mehlallergie bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf berufliche Massnahmen.