Auch anlässlich der neurologischen Begutachtung durch die medaffairs AG vom 6. Mai 2024 wurde seitens des Beschwerdeführers kein entsprechendes Ereignis seit 2021 beschrieben (VB 396.5 S. 4 ff.). Dass nun innert weniger Monaten (ca.) dreimal eine entsprechende Episode aufgetreten sein soll, die in keinem anderen medizinischen Bericht erwähnt wurde, erscheint als zweifelhaft. Zudem berichteten die zuständigen Fachpersonen der Klinik I._____ von einem unauffälligen EEG