Aus neurologischer Sicht bestünden daher aktuell keine Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 396.5 S. 13). Diese Beurteilung entspricht zudem jener, welche andere behandelnde Fachärzte bereits zuvor abgegeben hatten (vgl. etwa Bericht des Spitals F._____, Neurologie, vom 10. Januar 2023 [VB 364 S. 40 ff., insb. 42 f.]). - 10 -