5.1.4. Auch die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. April 2025 eingereichten weiteren medizinischen Berichte wecken keine Zweifel an den gutachterlichen Feststellungen. Vielmehr werden diese darin teilweise gar explizit bestätigt. So wurde etwa im Bericht des Spitals E._____, Klinik für Neurologie, vom 10. März 2025 eine "[f]unktionelle neurologische Störung" mit aktuell ausgeprägtem sensomotorischem Hemisyndrom links diagnostiziert (S. 1 des Berichts; vgl. S. 5 f.).