des Schädels und im neurochirurgischen Bericht der nämlichen Klinik vom 12. September 2024 bezüglich der ambulanten Kontrolle vom 28. August 2024 festgehalten, dass sich in der Angiographie weiterhin eine gute Kontrastierung bzw. Durchgängigkeit des vor fünf Jahren gelegten Bypasses zeige und sich bei regelrechter Verlaufskontrolle insbesondere keine Hinweise auf eine neue bzw. akute Ischämie ergäben bzw. dass der Beschwerdeführer neue cerebrovaskuläre Ereignisse verneine. Im Bericht vom 10. Januar 2025 hielten die zuständigen Ärzte des Spitals D.___