in Zukunft verunmöglichen. Für eine angepasste, körperlich leichte Tätigkeit in überwiegend sitzender Position mit der Möglichkeit zum Positionswechsel, ohne Überkopfarbeiten und ohne Besteigen von Treppen und Leitern sowie ohne grosse Anforderungen an die Konzentration (vgl. dazu VB 396.7 S. 21) bestünden aber aktuell keine Einschränkungen der Ar- beits- und Leistungsfähigkeit. Diesbezüglich sei seit der Durchführung der HWS-Operation vom 20. September 2016 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit gegeben (VB 396.2 S. 7 ff.).