Erhebliche Inkonsistenzen sowohl bei den Beschwerden als auch bei den Befunden hätten auch weiterhin in den verschiedenen aktuell durchgeführten polydisziplinären Untersuchungen festgestellt werden können. Aus neuropsychologischer Sicht liessen sich etwa aufgrund der nicht validen Resultate keine Aussagen zu Diagnosen und zur Arbeitsfähigkeit machen (VB 396.2 S. 4). Die geklagten Symptome und Funktionseinbussen seien seit Jahrzenten weder konsistent noch plausibel und dementsprechend auch die Untersuchungsergebnisse weder valide noch nachvollziehbar. Es fänden sich Hinweise auf Inkonsistenzen, Aggravation und Simulation.