Die Gutachter hielten fest, der Beschwerdeführer zeige seit gut 25 Jahren ein progredientes schweres Krankheitsbild im Bereich des Bewegungsapparates und des Nervensystems, ohne dass bisher eine eindeutige orga- nisch-strukturell begründete Diagnose habe gestellt werden können, die auch nur annäherungsweise das Ausmass der beklagten Beschwerden er- -6-