4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 9. Dezember 2024 (VB 437) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre (Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Neuropsychologie) Gutachten der medaffairs AG, Basel, vom 9. August 2024 (VB 396). Darin stellten die Gutachter im Rahmen der Konsensbeurteilung die folgenden Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 396.2 S. 6):