2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte: "1. […] den Bescheid vom 09.12.2024 bezüglich des Anspruchs auf Invalidenrente erneut zu prüfen und die festgestellten Widersprüche zu klären. 2. […] die bisher verweigerte Invalidenrente für die Zeiträume August 2019 bis Februar 2020 und Mai 2021 bis August 2021 rückwirkend zuzusprechen. 3. […] eine dauerhafte Invalidenrente aufgrund der anhaltenden Erwerbsunfähigkeit zu gewähren, basierend auf den ärztlichen Bescheinigungen.