Gestützt auf die Ergebnisse dieser Abklärungen stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 20. Oktober 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem dieser dagegen Einwände erhoben und sie wiederholt Rücksprache mit dem RAD genommen hatte, liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die medaffairs AG, Basel, polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das entsprechende Gutachten vom 9. August 2024 verneinte die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.