1.7. Am 11. Februar 2022 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Massnahmen / Rente) an. Diese unternahm einmal mehr Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht und nahm – nach einem (erneuten) Unfall des Beschwerdeführers im September 2022 – Rücksprache mit dem RAD. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Abklärungen stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer am 20. Oktober 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.