1.6. Nachdem der Beschwerdeführer – unter Hinweis unter anderem auf einen epileptischen Anfall und einen in dessen Folge am 31. Mai 2021 erlittenen Sturz – am 1. Juli 2021 erstmals ein Gesuch um Hilfsmittel (Rollstuhl, Übernahme der Kosten eines Umbaus des Badezimmers) gestellt hatte, erteilte ihm die Beschwerdegegnerin wiederholt Kostengutsprache für verschiedene Hilfsmittel.