1. 1.1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 6. August 2001 wegen eines Schleudertraumas bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die medizinische, berufliche und persönliche Situation des Beschwerdeführers ab und sprach ihm mit Verfügung vom 4. September 2003 ab 1. September 2001 eine ganze Invalidenrente zu.