Kniegelenk (VB 116; 142 S. 4) im Zeitpunkt der Beurteilung bzw. im Verfügungszeitpunkt (15. November 2024; VB 146) nach wie vor zur Diskussion standen oder allenfalls zwischenzeitlich durchgeführt worden waren (und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis bzw. mit welchen [allenfalls vorübergehend bestandenen] Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit), offenbleibt.