_ vom 3. Juni 2024 enthält zwar eine grobe Zusammenfassung der Aktenlage, jedoch endet diese in Bezug auf die Kniegelenkbeschwerden mit den in der Aktennotiz betreffend ein Telefonat der zuständigen Fachspezialistin der Beschwerdegegnerin mit dem Beschwerdeführer vom 5. Mai 2023 und damit über ein Jahr vor der Beurteilung vom 3. Juni 2024 (VB 142 S. 4 f.) dokumentierten (subjektiven) Angaben des letzteren betreffend seinen Gesundheitszustand. Bezüglich der zwischenzeitlichen gesundheitlichen Entwicklung sind keine medizinischen Akten vorhanden, womit die Frage, ob eine Teilprothesen-Implantation am rechten Knie, wie sie ursprünglich