dass die berufliche Tätigkeit abwechselnd sitzend, stehend, kurze Strecken auch laufend absolviert werden könne. Arbeiten in kniender oder kauernder Stellung könnten nicht praktiziert werden. Das Besteigen von Gerüsten und Leitern sei nicht statthaft, nicht zuletzt auch mit Gefahren verbunden. Spätestens ab Mai 2023 hätte mit einer Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit von zunächst 50 %, nach kurzer Zeit von 100 %, gestartet werden können (VB 142 S. 5 f.). 4.3. In der Aktennotiz "RAD-Beurteilung im Eingliederungsprozess" vom 11. September 2024 hielt RAD-Arzt Prof. Dr. med. C._____ folgende Diagnosen fest (VB 143 S. 1):