Entsprechend der Aktennotiz vom 5. Mai 2023 sehe sich der Beschwerdeführer mit einer 100%igen Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit eingegliedert. Entsprechend dieser Aktennotiz und auch der Einschätzung der Suva sei auch beim Vorliegen einer therapiebedürftigen Gonarthrose eine berufliche Tätigkeit mit angepasstem Tätigkeitsprofil zumutbar. "Angepasst" heisse bei Kniearthrose, -7-