Eine Aktennotiz vom Mai 2023 stelle die Situation recht plastisch dar. Es scheine unrealistisch, den Beschwerdeführer bei beidseitigem Kniegelenkschaden wieder als Chauffeur arbeiten zu lassen. Schliesslich sei ein Chauffeur eines Camions auch intensiv mit dem Be- und Entladen von Fahrzeugen beschäftigt. Seit einem Unfall im Juli 2021 sei der Beschwerdeführer nicht mehr erwerbstätig und in den Jahren 2021-2022 seien diverse Operationen durchgeführt worden. Wegen einer Thrombose seien Vorsichtsmassnahmen bezüglich eines erneuten operativen Eingreifens angebracht.