Diese sprach dem Beschwerdeführer aufgrund der verbleibenden Folgen seines Unfalls vom 5. September 2017, bei welchem er sich am linken Knie verletzt hatte, mit in der Folge in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 7. Juli 2021 eine Integritätsentschädigung für eine Integritätseinbusse von 15 % und mit Verfügung vom 17. Oktober 2022 bzw. Einspracheentscheid vom 7. Juni 2023 eine Rente auf Basis eines Invaliditätsgrades von 13 % zu. Die Beschwerdegegnerin hatte die dem Beschwerdeführer gewährte berufliche Eingliederung zwischenzeitlich per 24. Februar 2022 vorläufig abgeschlossen.