1. 1.1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer meldete sich im Mai 2006 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug nicht näher bezeichneter Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 11. Mai 2011 eine vom 1. Juli 2006 bis 30. November 2006 befristete ganze Invalidenrente zu. Auf das weitere Leistungsbegehren (berufliche Integration/Rente) des Beschwerdeführers vom 4. April 2012 trat die Beschwerdegegnerin in der Folge mit Verfügung vom 1. Juni 2012 nicht ein.