Eine Abmeldung des Ex-Mannes nach Q._____ erfolgte erst per Juli 2022 (VB 202). Auf dem Schriftenempfangsschein der Stadt Q._____ wird zudem unter Zivilstand aufgeführt, der Beschwerdeführer sei seit 30. Juni 2022 "verheiratet (freiwillig getrennt)" (VB 202). Angesichts dieser Ausgangslage sowie unter besonderer Beachtung der Angaben in der Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen und auf dem Schriftenempfangsschein der Stadt Q.