2.4. Mit Eingabe vom 19. September 2025 erkundigte sich die Beschwerdeführerin nach dem Verfahrensstand und verlangte die Fällung eines Urteils bis zum 16. Oktober 2025. -3- 2.5. Die Instruktionsrichterin gewährte der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 23. Oktober 2025 das rechtliche Gehör betreffend einer Ordnungsbusse wegen grober Verletzung des prozessualen Anstandes. Die Beschwerdeführerin nahm dazu mit Eingabe vom 10. November 2025 Stellung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: