1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 29. November 2024 aufgehoben und die Sache zur Neuberechnung des Taggeldes im Sinne der Erwägungen und zur anschliessenden Neuverfügung über die Rückforderung an den Beschwerdegegner zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -8- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten