– basierend auf einem Beschäftigungsgrad von gesamthaft rund 66.65 % – errechnete versicherte Verdienst ist somit nicht auf das deklarierte Suchpensum von 60 % zu reduzieren. Die Sache ist daher an den Beschwerdegegner zurückzuweisen, damit dieser den versicherten Verdienst und dementsprechend das Taggeld neu berechne und danach über eine allfällige sich unter Anrechnung der erzielten Einkommen als Zwischenverdienst (vgl. E. 4.1.2. hiervor) aufgrund der für die Monate Juni 2020 bis November 2022 bereits ausgerichteten Taggelder ergebende Rückforderung neu verfüge.