4.2. Im Rahmen der Korrektur der Taggeldabrechnungen für die Monate Juni 2020 bis November 2022 setzte der Beschwerdegegner den durchschnittlichen Verdienst unter Berücksichtigung der drei Teilzeitstellen bei einem Gesamtbeschäftigungsgrad von rund 66.65 % (B._____ AG: 54.88 %; E._____ GmbH: 7.32 %; Physiotherapie F._____: 4.13 %) auf Fr. 2'910.00 fest. Aufgrund eines Vermittlungsgrades von 60 % ermittelte er einen versicherten Verdienst von Fr. 2'619.00 (VB 141 ff.).