1.4. Mit Verfügung vom 24. April 2023 hob der Beschwerdegegner die Taggeldabrechnungen für die Monate Juni 2020 bis November 2022 aufgrund der als Zwischenverdienste gewerteten Einkommen bei der E._____ GmbH und der Physiotherapie F._____ revisionsweise auf und forderte für diese Monate zu viel ausgerichtete Arbeitslosenentschädigung im Gesamtbetrag von Fr. 9'687.80 zurück. In der Folge korrigierte der Beschwerdegegner die Abrechnungen für die Monate Juni 2020 bis November 2022 unter Berücksichtigung eines versicherten Verdienstes von Fr. 2'619.00.