1.2. Auf dem Formular "Angaben der versicherten Person" für die Monate Juni 2020 bis April 2021 verneinte die Beschwerdeführerin jeweils die erste Frage, ob sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet habe. Per 10. Mai 2021 trat die Beschwerdeführerin eine Zwischenverdiensttätigkeit im Stundelohn bei der C._____ SA an, welche sie in der Folge auf dem Formular deklarierte. Per 20. Oktober 2022 nahm die Beschwerdeführerin zusätzlich eine Zwischenverdiensttätigkeit im Stundelohn bei D._____ auf, welche sie ebenfalls aufführte. Hingegen deklarierte die Beschwerdeführerin auch für die Monat Mai 2021 bis November 2022 keine weiteren Tätigkeiten.