2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Februar 2024 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 18. Februar 2024 reichte der Beschwerdeführer Kopien von Gehaltsabrechnungen der Unia Arbeitslosenkasse ein und hielt sinngemäss an seinem Antrag fest, dass der Einspracheentscheid des Beschwerdegegners aufzuheben sei.