Diese sei nicht durch das Ereignis am 2. April 2021 beschädigt worden, es lägen höchstens degenerative Veränderungen vor (VB 84 S. 8). Eine akute Zusammenhangstrennung der Supraspinatussehne würde sofort zu sehr starken Schmerzen führen, die sofort zur Einstellung körperlicher Aktivitäten, hier der Berufsausübung, führen würden (VB 84 S. 7; vgl. auch Urteile des Bundesgerichts 8C_43/2022 vom 24. Mai 2022 E. 5; 8C_253/2021 vom 2. Juli 2021 E. 5.3). Bei traumatischen Schäden gehe der Schmerz dann innerhalb kurzer Zeit (ca. zwei Wochen) zurück, aber ein Funktionsverlust verbleibe.