Dazu führte Dr. med. C._____ in der kreisärztlichen Stellungnahme vom 17. Februar 2023 schlüssig aus, die Subscapularissehne sei durchgehend und ein Abriss am Tuberculum minus sei auf der intraoperativen Fotodokumentation (vgl. Operationsbericht vom 23. November 2021, VB 74 S. 1 f.) nicht zu erkennen (VB 84 S. 6). Die Eröffnung des Rotatorenintervalls bei der Operation lasse überdies nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Schädigung der Subscapularissehne am Tuberculum minus schliessen (VB 84 S. 7). Diese sei nicht durch das Ereignis am 2. April 2021 beschädigt worden, es lägen höchstens degenerative Veränderungen vor (VB 84 S. 8).