3.2.3. In einem Schreiben an den kreisärztlichen Dienst der Beschwerdegegnerin vom 9. Februar 2022 hielt Dr. med. D._____ fest, der Beschwerdeführer habe eine Supraspinatussehnen- sowie eine Subscapularissehnen- Teilruptur rechts erlitten. Diese Schulterverletzung sei die Folge eines Arbeitsunfalles, bei dem dieser gestürzt und auf die Schulter oder Hand gefallen sei. Direkt danach hätten einstechende Schmerzen mit entsprechendem Funktionsdefizit bestanden. Es liege aus seiner Sicht ein direkter, kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und der Sehnenverletzung vor. Der bisherige Verlauf nach der im November 2021 durchgeführten Rekonstruktion der Sehne sei normal;