In der Bildgebung präsentierten sich keinerlei Verfettungen der Muskulatur, welche auf einen degenerativen und bereits länger vorliegenden Schaden hinweise. Einzige degenerative Veränderungen im Bereich des Schultereckgelenkes, welche sich in der MRI-Untersuchung gezeigt hätten, hätten keinen Einfluss auf die Beschwerdesymptomatik. Bei hoher Prävalenz von alterungs- und verschleissbedingten Veränderungen der Sehne sei eine Abgrenzung zu rein degenerativen Rupturen häufig schwierig. Es könne gegebenenfalls von einem vorgeschädigten Sehnengewebe ausgegangen werden. In Zusammenschau des Unfallherganges und der daraus resul- -5-