von aussen (Abszessinzision) sowie die erneute Drainage der Analfistel vorgenommen worden (VB 34 S. 2). Mangels Berichten betreffend den Verlauf des Gesundheitszustandes in der Zeit danach (bis zu jenem des Hausarztes vom Januar 2023) ist davon auszugehen, dass nach dem entsprechenden operativen Eingriff eine längerfristige Besserung eintrat. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Neuanmeldungszeitpunkt vom Februar 2024 gegenüber dem zuletzt beurteilten Zustand im September 2016 (vgl. E. 3.2. hiervor) kann mit diesem Bericht von Dezember 2020 jedenfalls – wie RAD-Ärztin Dr. med. D._____ zutreffend feststellte (vgl. E. 3.3. hiervor) – nicht glaubhaft gemacht werden.