Die vorangegangenen Eingriffe hätten jeweils zu mehrjähriger Fistel- und Abszessfreiheit geführt. Wenn bei der Anmeldung im Februar 2024 und im Einwand vom März 2024 keine neueren Berichte als der Operationsbericht vom Dezember 2020 und der Bericht des Hausarztes vom Januar 2023 vorgelegt würden, sei davon auszugehen, dass keine länger andauernde Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten sei. Ausserdem habe der Beschwerdeführer in seinem aktuellen Lebenslauf einen Abschluss der Genesungsphase 2022 beschrieben sowie festgehalten, dass er seit 2023 auf der Suche nach einer angepassten Stelle sei.