2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 19. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung vom 26.11.2024 sei vollständig aufzuheben. 2. Die Invalidenversicherung des Kantons Aargau sei zu beauftragen, den Fall neu zu beurteilen. 3. Die Invalidenversicherung sei zu beauftragen, Berufliche Massnahmen oder Rentenprüfung vorzunehmen. 4. Es sei die unentgeltliche Rechtspflege für A._____ zu beantragen [recte: gewähren]." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-