1. 1.1. Der 1975 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 17. Dezember 2015 unter Angabe von Analfisteln, Rücken- und Hüftproblemen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte daraufhin medizinische und berufliche Abklärungen, im Rahmen welcher sie unter anderem die Akten des zuständigen Krankentaggeldversicherers beizog.