Bei der in Ziffer 7 der Aufhebungsvereinbarung erwähnten, mit "notice period payment" (Kündigungsfristzahlung) betitelten Summe von Fr. 48'000.00 handelt es sich denn betragsgemäss auch genau um die drei Monatslöhne von je Fr. 14'800.00 und die Spesenpauschalen von je Fr. 1'200.00 (total Fr. 16'000.00 monatlich) für die (Kündigungs- frist-)Monate April, Mai und Juni (vgl. VB S. 214; 202–204). Dies wurde einerseits bereits durch den Beschwerdeführer selbst im Rahmen seines Antrags vom 15. Juni 2024 (VB S. 251), wie auch durch die Arbeitgeberin in ihrem Schreiben vom 28. Januar 2025 bestätigt, spricht sie doch von der