Vorliegend wurde das Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag vom 20. März 2024 unter Einhaltung der vertraglichen dreimonatigen Kündigungsfrist per 30. Juni 2024 beendet, der Beschwerdeführer aber bereits per 28. März 2024 freigestellt. Für die Zeit zwischen der vereinbarten Freistellung (28. März 2024) und dem der vertraglichen Kündigungsfrist entsprechenden offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses -5-