(VB S. 196). Aus dem Kumulativjournal der B._____ AG vom 4. Juli 2024 betreffend die Abrechnungen in Bezug auf den Beschwerdeführer geht unter anderem hervor, dass dem Beschwerdeführer monatlich ein Lohn von Fr. 14'800.00 brutto, eine Essensentschädigung von Fr. 220.00 und Pauschalspesen von Fr. 1'200.00 bezahlt wurden; dies auch im Kündigungsmonat März sowie in den Monaten April, Mai und Juni 2024 (vgl. die jeweiligen Lohnabrechnungen in VB S. 202–204). Im April 2024 wurden ihm zusätzlich Überzeit mit Fr. 1'190.80 und Ferientage mit Fr. 18'023.00 vergütet.