1. Der 1960 geborene Beschwerdeführer war zuletzt bei der B._____ AG, in Q._____, angestellt. Am 20. bzw. 22. März 2024 unterzeichneten der Beschwerdeführer und seine Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis per 30. Juni 2024 ende, der Beschwerdeführer aber bereits per 28. März 2024 von seiner Arbeitspflicht entbunden werde und Anspruch auf eine Abfindung habe. Am 17. Mai 2024 meldete sich der Beschwerdeführer beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung an und stellte am 15. Juni 2024 Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Juli 2024.