2017 E. 4.1; 8C_805/2016 vom 22. März 2017 E. 3.1). Ob der von der Be- - 12 - schwerdegegnerin gewährte Abzug von 5 % vom Tabellenlohn aufgrund der verbleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich gerechtfertigt ist, kann, wie sich im Folgenden ergibt, offenbleiben.