Nicht zumutbar seien das Gehen auf unebenem und abfallendem Gelände, Arbeiten im Kauern und in knieender Position sowie Arbeiten auf Leitern und Gerüsten. Aus interdisziplinärer Sicht bestünden bei Einhaltung des genannten Zumutbarkeitsprofils keine Verlangsamung, keine Einbusse der Arbeitsqualität und kein erhöhter Pausenbedarf (VB 800 S. 60 f.).