2. Am 1. Januar 2017 sind die Änderungen vom 25. September 2015 des UVG bzw. der UVV betreffend Unfallversicherung und Unfallverhütung in -4- Kraft getreten. Gemäss Abs. 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 25. September 2015 werden Versicherungsleistungen für Unfälle, die sich vor dem Inkrafttreten der besagten Änderungen ereignet haben, nach bisherigem Recht gewährt. Da sich der Unfall des Beschwerdeführers am 3. Oktober 2015 ereignete, ist das bis 31. Dezember 2016 in Kraft gewesene Unfallversicherungsrecht zur Anwendung zu bringen.