3. Es sei eventualiter die Sache zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese ein externes Gutachten im Fachbereich Orthopädie einholt und gestützt auf dieses die Rente ausgerichtet. 4. Subeventualiter sei ein Gerichtsgutachten im Fachbereich Orthopädie einzuholen und die Beschwerdegegnerin gestützt auf dessen Ergebnis zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die Rente auszurichten.