55 S. 11). Die Beschwerdegegnerin ermittelte in der angefochtenen Verfügung ab 1. März 2016 ein Valideneinkommen von Fr. 90'672.00, ein Invalideneinkommen von Fr. 66'803.00 und eine Erwerbseinbusse von Fr. 23'869.00. Dabei resultierte ein Invaliditätsgrad von 26 % (VB 388 S. 7).