Stellungnahme bei der RAD-Ärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, ein. Diese führte am 10. Juli 2024 aus, der Einwand des Beschwerdeführers (gegen den Vorbescheid vom 21. November 2023 [VB 361]) vermöge die gutachterliche Beurteilung (sowie des RAD vom 23. März 2016 in VB 143, in welchem Dr. med. D._____ empfahl, auf das PMEDA-Gutachten abzustellen) nicht zu beeinflussen. Den Akten seien während der Umschulung und der darauffolgenden Berufstätigkeit in der neuen angepassten Tätigkeit keine medizinischen Probleme zu entnehmen (VB 382 S. 3).