In Arbeiten beispielsweise an Pforten, Rezeptionen oder in Wach- und Telefondiensten würden die sensomotorischen Defekte des rechten Armes und des linken Beins nicht namhaft zum Tragen kommen (VB 137 S. 45). Verrichtbar seien sodann nur noch leichte körperliche Arbeiten ohne häufiges bimanuelles Hantieren, ohne sicheres Zugreifen mit der rechten Hand und ohne überwiegende grob- oder feinmotorische Beanspruchung der rechten Hand (VB 137 S. 39).