In der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bestehe aufgrund des sensomotorischen Defektsyndroms des dominanten rechten Arms sowie des linken Beins auf Dauer eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Überwiegend im Sitzen ausgeführte Tätigkeiten ohne Ansprüche an ein beidhändiges Arbeiten seien in einem Pensum und Rendement von 100 % ("ex tunc") leistbar. In Arbeiten beispielsweise an Pforten, Rezeptionen oder in Wach- und Telefondiensten würden die sensomotorischen Defekte des rechten Armes und des linken Beins nicht namhaft zum Tragen kommen (VB 137 S. 45).